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29. November 2023

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18 Jahre Haft für qualvollen Tod gefordert

Im Bergdietiker Todesfall vom September 2022 ist die Anklage bekannt. Der 48-jährige Ehemann der Toten wird wegen Mordes angeklagt.

Bei der Kantonspolizei Aargau ging am Morgen des 25. September 2022 ein Notruf ein. Am Telefon war ein Mann, der mitteilte, dass sich seine Ehefrau im Badezimmer eingeschlossen habe und nicht auf Zurufe reagiere.

Vor Ort in Bergdietikon konnten die Rettungskräfte die Tür problemlos mittels Fusstritten aufbrechen, bei der 41-jährigen Ehefrau allerdings nur noch den Tod feststellen. Für die Einsatzkräfte deutete die angetroffene Situation zu Beginn noch auf einen Suizid hin, wie die Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau am Dienstag schreibt.

Allerdings hätten sich bei den eingeleiteten Ermittlungen Unklarheiten ergeben. So wiesen das Spurenbild und vor allem die Untersuchung des rechtsmedizinischen Instituts auf eine Fremdeinwirkung hin. Die Ermittler konnten massive Staublutungen im Kopfbereich feststellen. Diese mussten demnach von einer Gewaltausübung auf den Halsbereich stammen. Die 41-Jährige, eine bekannte Kosovo-Albanerin, wurde also erwürgt.

Das Tötungsdelikt hat in der albanischen Diaspora für grosses Aufsehen gesorgt. An der HSG in St.Gallen war sie Lehrbeauftragte im Bereich Auditing sowie Handlungskompetenz. Der Ehemann ist ein albanischstämmiger Mazedonier, der vor über zwanzig Jahren in der Schweiz eingebürgert wurde.

Der Ehemann wurde einen Tag nach dem Ereignis unter dringendem Tatverdacht verhaftet. Er gibt zu, für den Tod seiner Frau verantwortlich zu sein. Dies wurde bereits im Juni dieses Jahres bekannt.

Staatsanwaltschaft: Skrupellos und qualvoll

Nach Abschluss der Untersuchung geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der Tötung des Opfers ein Streit des Ehepaares vorausgegangen sein musste. Aufgrund der vorliegenden Beweislage bewertet sie die Vorgehensweise des Beschuldigten bei der Tat als besonders skrupellos, für das Opfer qualvoll und die im Raum stehenden Hintergründe als egoistisch. Zusammenfassend wird dem Beschuldigten daher Mord vorgeworfen. Zunächst hatte die Staatsanwaltschaft Baden noch wegen vorsätzlicher Tötung ermittelt.

Für den Tatbestand des Mordes beantragt die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von 18 Jahren, wie sie mitteilt. Die Anklage ist am Bezirksgericht Baden hängig. Bis zur rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung für den Beschuldigten.

Limmattaler Zeitung vom 29. November 2023 (Text: Alessandro Crippa, Bild: David Egger/Archiv)

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