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3. Juli 2023

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Bergdietikon gewinnt vor Bundesgericht

Im Rechtsstreit um den Gestaltungsplan für das Alterszentrum Hintermatt verlieren die Gegner in Lausanne – schon zum zweiten Mal.

Lange haben die Gemeinde und die Gegner des geplanten Alterszentrums Hintermatt in Bergdietikon gewartet. Jetzt ist die Katze aus dem Sack. «Die Beschwerden werden abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist. Die Gerichtskosten von 6000 Franken werden den Beschwerdeführenden auferlegt», schreibt das Bundesgericht in einem 23-seitigen Urteil, das der «Limmattaler Zeitung» vorliegt.

«Der Gestaltungsplan ist damit rechtsgültig», teilte die Gemeinde Bergdietikon zudem am Mittwochabend mit. Zur Einordnung: Die Bagger werden nun wegen des Bundesgerichtsurteils nicht gleich auffahren. Aber man ist nun nach längerem Warten auf das Urteil wieder einen Schritt weiter.

«Mit seinem Entscheid macht das Bundesgericht den Weg frei für die nächsten Planungsschritte, darunter die Erarbeitung des Bauprojekts und die Eingabe des Baugesuchs durch die Oase Holding AG. Der Gemeinderat Bergdietikon als Baubewilligungsbehörde wird dieses prüfen, öffentlich auflegen und darüber befinden», schreibt die Gemeinde Bergdietikon in ihrer Mitteilung.

Da die Gegner schon mehrmals auf dem rechtlichen Weg gegen das Projekt vorgegangen sind, wäre es keine Überraschung, wenn sie auch gegen die Baubewilligung juristisch vorgehen würden. Daher ist es gut möglich, dass das neue Gerichtsurteil aus Lausanne nicht das letzte in dieser Sache ist.

«Damit Seniorinnen künftig im Dorf bleiben können»

Klar ist: Der Gemeinderat ist «über das Urteil aus Lausanne hoch erfreut», wie er mitteilt. «Der Gemeinderat hofft nun, dass das Alters- und Pflegezentrum Hintermatt zügig realisiert werden kann, damit die Bergdietiker Seniorinnen und Senioren künftig wieder im Dorf bleiben können», wird Gemeindeammann Ralf Dörig (FDP) in der Mitteilung zitiert.

Beim aktuellen Urteil ging es um den Gestaltungsplan, der für das neue Alters- und Pflegezentrum nötig ist, das dereinst über 64 Alterswohnungen und 45 Pflegeplätze verfügen soll. Der Gestaltungsplan lag im Sommer 2019 öffentlich auf. Während der Auflagefrist gingen mehrere Einwendungen ein. Der Gemeinderat wies diese im Dezember 2019 ab und genehmigte den Gestaltungsplan. Gegen diese Genehmigung des Gestaltungsplans gab es Beschwerden.

Als erste Beschwerdeinstanz wies das Aargauer Departement für Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) diese Beschwerden im Oktober 2020 ab. Als nächste Instanz hat das Aargauer Verwaltungsgericht die Beschwerden im Dezember 2021 abgewiesen. Und als letzte Instanz hat nun das Bundesgericht die Beschwerden abgewiesen. Das Bundesgericht hat das Urteil zwar bereits am 25. April gefällt, doch erst jetzt ist es bei der Gemeinde und den Gegnern eingetroffen.

Neben juristischen Entscheiden zugunsten des Alterszentrums gab es auch rein demokratische Entscheide dafür. Im November 2012 genehmigte die Gemeindeversammlung den Verkauf des Hintermatt-Areals an die Oase Holding AG, die das Alters- und Pflegezentrum betreiben wird.

Im Juni 2016 lehnte die Gemeindeversammlung einen Antrag, der die Auflösung des Vorvertrags mit der Oase Holding AG forderte, ab. Dies in einer geheimen Abstimmung mit 225 zu 194 Stimmen. Gegen diesen Versammlungsentscheid gab es ebenfalls juristischen Widerstand, diesen wies das Bundesgericht im Frühling 2018 ab. Damals entschied die Gemeinde auch, das Projekt zu verkleinern. Der harte Kern des Widerstands konnte damit aber nicht aufgelöst werden.

Und wann wird nun, nach dem Bundesgerichtsurteil, das Alterszentrum gebaut? «Wir sind jetzt froh, ist das Urteil da. Es schafft Rechtssicherheit. Ideal wäre, wenn wir jetzt schnell vorwärtsmachen und jenen, die schon lange auf eine Lösung im Dorf warten, eine anbieten können. An der Gemeinde soll es jedenfalls nicht liegen, wir arbeiten mit Hochdruck an diesem Thema», sagt Dörig auf Anfrage. Eine Jahreszahl für die Eröffnung des Alterszentrums will respektive kann Dörig nicht nennen. «Das wäre zu enthusiastisch», sagt er. Denn wie schnell alles geht, hängt nicht zuletzt auch von den Gegnern ab.

Limmattaler Zeitung vom 29. Juni 2023 (David Egger)

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