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vorheriger Bericht zurück zur Liste nächster Bericht30. Juni 2022
Föhretstrasse mit neuer Trottoirsituation
Im Zusammenhang mit den Hangstabiliserungsmassnahmen im Gebiet Rai im Bereich der Föhretstrasse wurde zur Erhöhung der Schulwegsicherheit das Trottoir entlang der Industriestrasse verlängert respektive über die Föhretstrasse gezogen.
Die Kreuzung Industriestrasse/ befindet sich in einer 30er-Zone. Dabei dürfen die Fussgänger die Fahrbahn überqueren, wo sie wollen, da es keine Fussgängerstreifen hat. Auch das Spielen von Kindern ist auf einer Strasse mit Tempo 30 grundsätzlich erlaubt. Diese Voraussetzung hat bereits vielfach zu gefährlichen Situationen geführt, weshalb die Kreuzung verbessert werden sollte. Mit der Verlängerung des Trottoirs soll der Schulweg sicherer gestaltet werden.
Beim Überqueren eines Trottoirs ist gemäss den strassenverkehrsrechtlichen Grundsätzen klar geregelt, dass die Fussgänger Vortritt haben. Wer ein Trottoir überquert, um in eine Strasse einzubiegen, der hat keinen Vortritt – auch nicht, wenn er von rechts kommt. Dies ist in der Verkehrsregelverordnung (Art. 15 Abs. 3 VRV) geregelt. Diese Regelung sollte für alle Fahrzeugführer klarer sein und zu weniger Unsicherheiten führen.