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11. Februar 2022

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Das Alterszentrumsprojekt Hintermatt landet erneut vor Bundesgericht

Die Katze ist aus dem Sack: Die Gegner des geplanten Alterszentrums im Ortsteil Kindhausen akzeptieren ein Urteil des Aargauer Verwaltungsgerichts nicht – sie ziehen die Angelegenheit vors Bundesgericht. Die Gegner sehen sich als Kämpfer gegen «Betonklötze» und gegen eine «Geisterstadt in der Hintermatt».

Sie werden bis zum Letzten kämpfen: die Gegner des geplanten Alterszentrums auf der Bergdietiker Hintermatt. Nun gelangen sie wieder an das Bundesgericht in Lausanne.  Nachdem der Gemeinderat Bergdietikon am 24. Dezember 2021 vom positiven Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Aargau über die Abweisung der Beschwerden gegen den Gestaltungsplan Hintermatt Kenntnis nehmen durfte, wurde heute bekannt, dass die Beschwerdeführenden das Urteil an das Bundesgericht weitergezogen haben, schreibt der Bergdietiker Gemeinderat in einer am Mittwochnachmittag verschickten Pressemitteilung. Nun werde sich also auch das hächste Gericht des Landes mit dem geplanten Alters- und Pflegezentrum beschäftigen müssen. Erfahrungsgemäss wird sich durch den Weiterzug des Urteils das Projekt wiederum um einige Monate verzögern, heisst es weiter.

Das Bundesgericht ist bereits die dritte Beschwerdeinstanz in dieser Angelegenheit. Zur Erinnerung: Nachdem der Gestaltungsplan Hintermatt im Sommer 2019 auflag, gab es eine Einwendung dagegen. Der Gemeinderat wies diese ab und beschloss den Gestaltungsplan. Danach reichten mehrere Personen im Januar 2020 eine Verwaltungsbeschwerde bei der Rechtsabteilung des Aargauer Departements für Bau, Verkehr und Umwelt ein. Dieses wies die Beschwerde im Oktober 2020 ab. Die Gegner gelangten sodann ans Aargauer Verwaltungsgericht. Das Verdikt war deutlich – die Gegner verloren auf ganzer Linie, wie das am 24. Dezember 2021 im Bergdietiker Gemeindehaus eingegangene Urteil zeigte. Aber angesichts der langen Vorgeschichte des Hintermatt-Projekts kommt der Gang der Gegner vor das Bundesgericht nicht überraschend.

Es ist bereits das zweite Mal, dass die Hintermatt vor dem Bundesgericht landet. Denn schon gegen einen Entscheid der Gemeindeversammlung, die sich 2016 zum wiederholten Mal für das Projekt aussprach, wehrten sich die Gegner erfolglos bis vor Bundesgericht.

Seit der Umzonung 1997 sind nun schon 25 Jahre vergangen

Der Gestaltungsplan, um den sich die aktuelle juristische Debatte dreht, sieht auf der Hintermatt ein Alterszentrum mit 45 Pflegeplätzen und 64 Alterswohnungen vor. Das ist zu viel, finden die Gegner. Sie befürchten eine aus «Betonklötzen» bestehende «Geisterstadt in der Hintermatt». Das Areal befindet sich am oberen Ende des Bergdietiker Ortsteils Kindhausen. Es wurde bereits 1997 der Zone für öffentliche Bauten zugewiesen, «mit dem Zweck, dadurch den wachsenden Bedarf nach Wohnraum für Alterswohnen abzudecken». Dieses Ziel bestätigte die Gemeindeversammlung in weiteren Entscheiden 2012 und 2016.

Die Gegner scheuen aber keine Kosten und Mühen. Die Kosten des Rechtsverfahrens rund um den Gestaltungsplan betragen allein bis zum Urteil des Verwaltungsgerichts schon über 31’000 Franken, wobei darin allfällige Anwaltskosten der Gegner nicht eingerechnet sind. Die Verfahrenskosten sind angesichts des Gangs vor das Bundesgericht aber noch nicht rechtskräftig. Zu den 31’000 Franken kommen nun weitere Tausende Franken hinzu, die die Gegner im Falle einer Niederlage zahlen müssten. Dass die Gegner in Lausanne verlieren, darf angesichts der Vorgeschichte als der wahrscheinlichste Ausgang des Verfahrens gelten.

Limmattaler Zeitung vom 10. Februar 2022 (deg, Bild: Archiv BD)

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