Öffnungszeiten


8962 Bergdietikon

Kanzlei, Finanzen, Steuern, Bau und Planung:
Mo: 8.30–11.30 / 14–18
Di–Do: 8.30–11.30 / 14–16
Fr: 8.30–11.30

Betreibungsamt:
Mo–Do: 8.30–11.30
Di/Do: 14–16

Passen die Zeiten nicht für Sie? Vereinbaren Sie einen individuellen Termin auch ausserhalb unserer Öffnungszeiten:
Tel. 044 746 31 50
Mail

Smart Service PortalUnsere Dienst­leis­tungen online im Smart Service Portal.
 
Energiestadt
Limmatstadt

Home > Aktuelles > Bericht

Aktuelles: Bericht

vorheriger Bericht     zurück zur Liste     nächster Bericht

27. September 2019

foto

Zuverlässige Informations-Drehscheibe

Das Team um Gemeindeschreiber Patrick Geissmann hat einen umfassenden Aufgabenkatalog zu bewältigen und ist gleichzeitig Dreh- und Angelpunkt für alle Anliegen, die nicht zu den anderen Abteilungen der Gemeindeverwaltung gehören. Ein unverzichtbarer Dienst, der ins 13. Jahrhundert zurückgeht.

Die Gemeindekanzlei ist der Dreh- und Angelpunkt in der Gemeindeverwaltung. Sie bildet die Schnittstelle zwischen den Einwohnerinnen und Einwohnern, den Abteilungen der Gemeindeverwaltung und dem Gemeinderat als strategisches Führungsorgan der Gemeinde Bergdietikon. Die Gemeindekanzlei bildet in ihrem Kern die Stabsstelle des Gemeinderats und ist die Drehscheibe der gesamten Gemeindeverwaltung. Als solche ist sie mit vielfältigen und wechselnden Aufgaben betraut, die ihr weitgehend von übergeordneten Instanzen zugeordnet werden.

In einer groben Übersicht ist diese verantwortlich für die organisatorische Vorbereitung der Sitzungen, das Erstellen der Traktandenliste, das Erfassen und die Zustellung der Akten, die Protokollführung, das Ausfertigen der Beschlüsse und die Publikation der Ergebnisse. Der Gemeindekanzlei und dem Gemeindeschreiber obliegen jedoch auch die rechtliche und politische Prüfung der Geschäfte, die Planung der Sitzungstätigkeit, das Abstimmen der Geschäftslast auf die zeitlichen Möglichkeiten, das Initiieren von Sonder- und Klausursitzungen zu speziellen Themen, und er steht während den Sitzungen des Gemeinderats beratend in rechtlichen Fragen zur Seite. Auch die Vor- und Nachbereitungsarbeiten im Zusammenhang mit den Gemeindeversammlungen fallen in die Zuständigkeit der Gemeindekanzlei.

Auf der Gemeindekanzlei werden auch der Sozialdienst, das Bestattungs- und Friedhofamt und das Inventuramt geführt. Die Gemeindekanzlei organisiert und führt im Auftrag des Bundes und des Kantons auf Gemeindeebene zusammen mit dem Wahlbüro die Wahlen und Abstimmungen durch. Dazu gehören die Vorbereitung und Mitarbeit bei der Ermittlung der Volksentscheide.

Die Gemeindekanzlei ist jedoch auch die Koordinationsstelle für die Medienarbeit und bildet die zentrale Anlauf- und Koordinationsstelle der Information nach aussen. Oder sie ist ganz einfach auch Ansprechpartner und Vermittler bei Konfliktsituationen und ordnet die Geschäfte und Anliegen den entsprechenden Abteilungen weiter.

Die Gemeindekanzlei ist sozusagen das Auffangbecken für alle Anliegen aus der Bevölkerung, die nicht anderweitig gelöst werden können.

Auf Verlangen von Napoleon

Zwar kannte der Fürst oder sonstige Landherr seine Untertanen kaum je persönlich, doch waren diese schon damals seiner Kanzlei bekannt, dies vor allem wegen der Zehntenabgabe. Bereits im 13. und 14. Jahrhundert fand man urkundlich in landesfürstlichen Kanzleien erste Verzeichnisse von «Steuerrodeln». Neben dem Staat gab es noch die Kirche mit Herrschaftsgewalt. Diese erstellte ihre Kirchenbücher und führte Pfarrkinderverzeichnisse. In den befestigten Städten wurden Fremde zuweilen an den Stadttoren kontrolliert. Man versuchte damals, dem umherziehenden, zum Teil staaten- und heimatlosen Bettelvolk Herr zu werden, unter dem sich aus begreiflichen Gründen viele Gelegenheitsdiebe und Zechpreller befanden. Auf Verlangen von Napoléon Bonaparte entstanden in der Schweiz, aufgrund der Mediationsakte und als Grundlage für die militärische Aushebung, die hierzu notwendigen «Ansässer-Verzeichnisse».

In der Bundesverfassung vom 29. Mai 1874 wurde im Artikel 45 erstmals die Niederlassungsfreiheit für Schweizer festgehalten (heute: BV, Art. 24). Die Anfänge der polizeilichen Meldepflicht und die Schaffung der ersten Einwohnerkontrollen lassen sich in jene Zeit zurückverfolgen. Es entstanden die kantonalen Niederlassungsgesetze und Verordnungen. Neben der Niederlassung für Schweizer wurde auch der Aufenthalt anerkannt.

Im Verlauf des Kriegs 1914 bis 1918 sah sich die Schweiz immer mehr genötigt, die bisher geltende Rechtsgleichheit zwischen Schweizern und Ausländern einzuschränken. Im Jahr 1916 erliess der Bundesrat den Beschluss über die fremden «Deserteure und Refraktäre in der Schweiz». Auf dem Höhepunkt des Kriegs und aufgrund der misslichen Versorgungslage wurden in unser Land hineinströmende Ausländer erstmals zur Einholung eines Einreisevisums verpflichtet. Zum Schutz an der Grenze und zur Kontrolle der Fremden im Innern des Landes erliess der Bund gegen Ende des Ersten Weltkriegs die «Verordnung über die Grenzpolizei und die Kontrolle der Ausländer vom 17. November 1919». Das erste Gesetz über «Ein- und Ausreise, Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer» wurde durch die Volksabstimmung vom 25. Oktober 1925 genehmigt.

Mit den kantonalen Regelungen betreffend den Meldeverhältnissen bei Niederlassung und Aufenthalt für Schweizer und des Kontroll- und Meldewesens des Bundes für Ausländer sowie der dazugehörenden kantonalen Ausführungserlasse erhöhte sich die Anforderung an die Einwohnerkontrollen beträchtlich.

Quelle: www.vsed.ch

Unverzichtbar für alle

Die Hauptaufgabe des Einwohnerdienstes ist die Führung des Registers nach den gesetzlichen Grundlagen. Das Einwohnerregister hat Auskunft über den aktuellen Stand der Bevölkerung zu geben. Es dient Behörden und Verwaltung als Auskunfts- und Führungsinstrument. Die Einwohnerkontrolle ist die zentrale Datenbasis der Verwaltung. Eine korrekte Registerführung mit verifizierten, aktuellen Einwohnerdaten ist die Grundlage für eine optimale Dienstleistung.

Mit dem Erlass des aargauischen Gesetzes über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG) wurde der Stellenwert der Einwohnerdienste erneut gestärkt. Viele Einwohnerinnen und Einwohner nutzen die Möglichkeit der Datensperre.

Der Einwohnerdienst arbeitet insbesondere mit dem Amt für Migration und Integration des Kantons Aargau sowie mit dem Pass- und Patentamt Aargau eng zusammen. Als oft erste Anlaufstelle für neu eingereiste ausländische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger steht nebst der Orientierung des Verfahrens betreffend dem Erlangen einer Aufenthaltsbewilligung auch die Kontrolle der vorgelegten Reisedokumente im Vordergrund.

Das Team rund um Patrick Geissmann und Héliane Seiler sowie Jason Bello (Auszubildender) leistet für die gesamte Bevölkerung wichtige und unverzichtbare Dienste. Freundlich, zuvorkommend und kompetent – ein herzliches Dankeschön ist hier mehr als angebracht!

Bild: Albert Anker, Der Gemeindeschreiber (Ausschnitt)

Bekanntmachungen

Gemeindeversammlung am 28. November
Die Akten zur kommenden GV finden Sie wie gewohnt zum Download auf der GV-Seite.

Abfallsäcke - ein gefundenes Fressen
Werden Abfallsäcke zu früh hinausgestellt, können sie von Krähen, Füchsen oder anderen Tieren aufgerissen werden. Die Gemeinde bittet die Bevölkerung deshalb, die Abfallsäcke erst jeweils am Freitagmorgen an der Strasse zu deponieren. > mehr...

Infoveranstaltung K412
Einladung zur Informationsveranstaltung vom 21. November 2024 zur Sanierung der Kantonsstrasse K412 (Kirchstrasse - Chelle IO) > mehr...

Einbürgerungsgesuch
Daniela Bukatz möchte sich einbürgern lassen. > mehr...

> alle Bekanntmachungen
 

Veranstaltungen

https://www.bergdietikon.ch/pages/aktuelles/aktuelles_ez.php