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Amtliche Publikationen
Baugesuchspublikation Mittlerer Schönenberg
Bauherrschaft
Vinzenz Müller, Mittlerer Schönenberg 82, 8962 Bergdietikon
Bauobjekt
Gartengestaltung (bereits erstellt)
Parzelle-Nr.
400
Lage
Zusatzbewilligung
Kantonale Zustimmung
Auflagefrist
11. Januar bis 12. Februar 2024
Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.
Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Bergdietikon, 11. Januar 2024, Gemeinderat
Baugesuchspublikation Alte Kindhauserstrasse 3
Bauherrschaft
Jasmina Bogojeska, Alte Kindhauserstrasse 3, 8962 Bergdietikon
Bauobjekt
Dachsanierung
Parzelle-Nr.
1618
Lage
Zusatzbewilligung
Keine
Auflagefrist
11. Januar bis 12. Februar 2024
Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.
Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Bergdietikon, 11. Januar 2024, Gemeinderat
Grabfeldräumungen
Nachdem die gesetzliche Ruhefrist nach Art. 18 des Bestattungs- und Friedhofreglements der Gemeinde Bergdietikon von 25 Jahren abgelaufen ist, werden folgende Gräber im April 2024 geräumt:
- Urnenbestattungsgräber Nr. 20.1 - 23 (Beisetzungsjahre 08.1998 bis 12.1998)
- Erdbestattungsgräber Nr. 9 - 17 (Beisetzungsjahre 12.1997 bis 02.1999)
Auf eine Frühjahrsanpflanzung sollte aus diesem Grund verzichtet werden. Den Angehörigen der Verstorbenen wird hiermit die Gelegenheit gegeben, die Gräber bis 12. April 2024 zu räumen und die Grabsteine, Pflanzen usw. abzuholen.
Nach Ablauf dieser Frist wird die Gemeinde Bergdietikon über die noch verbliebenden Grabsteine und Bepflanzungen – ohne jeglichen Entschädigungsanspruch seitens der Angehörigen – verfügen und die Räumung zu Lasten der Gemeinde veranlassen.
Gemeinderat Bergdietikon
Infoveranstaltung BNO-Revision
Der Gemeinderat lädt die Bevölkerung zu einem Informationsanlass über die Gesamtrevision der Nutzungsplanung ein. Wir werden Ihnen die neuen Entwürfe des Bauzonenplanes, des Kulturlandplanes sowie der Bau und Nutzungsordnung am Dienstag, 30. Januar 2024, 19.30 Uhr, in der neuen Turnhalle präsentieren und Fragen dazu beantworten.
Die öffentliche Mitwirkung schliesst daran an und dauert von 19. Februar 2024 bis 19. März 2024. In dieser Phase können alle Einwohnerinnen und Einwohner Rückmeldungen und Vorschläge zur Nutzungsplanung machen.
Einladung Infoveranstaltung BNO-Revision (PDF-Datei, 3.8 MB)
Rechtskraft GV-Beschlüsse
Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist am 8. Januar 2024 sind die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 30. November 2023 in Rechtskraft erwachsen.
Baugesuchspublikation Eichholzstrasse 10
Bauherrschaft
René Bleuer, Eichholzstrasse 10, 8962 Bergdietikon
Bauobjekt
Wärmepumpe
Parzelle-Nr.
2493
Lage
Zusatzbewilligung
Keine
Auflagefrist
4. Januar bis 5. Februar 2024
Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.
Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Bergdietikon, 4. Januar 2024, Gemeinderat
Baugesuchspublikation Tulpenweg 1
Bauherrschaft
Daniel Hegener und Wiriya Sirivuttikarn, Tulpenweg 1, 8962 Bergdietikon
Bauobjekt
Dachsanierung und Dachfenster
Parzelle-Nr.
2280
Lage
Zusatzbewilligung
Keine
Auflagefrist
4. Januar bis 5. Februar 2024
Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.
Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Bergdietikon, 4. Januar 2024, Gemeinderat